ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines:

Die Huber Holz- & Massivbau GmbH erbringt sämtliche ihre Leistungen, gleichgültig ob es sich um Planungsleistungen, Verkauf von Baumaterial oder die Errichtung baulicher Anlagen handelt, ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift, die Bedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und diese auch voll inhaltlich als gültig anzuerkennen. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Huber Holz- & Massivbau GmbH durchgehend als Verkäuferin bezeichnet, unabhängig davon, ob es sich bei zugrunde liegende Rechtsgeschäft um einen Kaufvertrag handelt.

 

Angebote/Vertragsabschluss:

Die Verkäuferin erstellt ihre Angebote grundsätzlich kostenlos, sofern nichts Anderes vereinbart ist. Angebote werden auf der Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen erstellt. Ergänzend notwendige Daten wurden der Angebotserstellung überschlagsmäßig zugrunde gelegt. Das Angebot ist daher grundsätzlich freibleibend und nicht verbindlich. Bei Ausführung nach Auftragserteilung erfolgt die Ausführung und Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand sowie Aufmaßnahme.

 

Das Angebot ist sohin auch als nicht (verbindlicher) Kostenvoranschlag zu werten und nimmt dies der Kunde ausdrücklich zur Kenntnis.

 

Der Vertrag zwischen der Verkäuferin und dem Kunden kommt nach Annahme des Angebotes durch den Kunden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Verkäuferin rechtsgültig zustande.

 

Lieferung/Ausführung:

Nach Vertragsabschluss und schriftlicher Auftragsbestätigung hat der Kunde die vertraglich vereinbarte Anzahlung auf den Auftrag zu leisten. Erst mit Eingang der Anzahlung bei der Verkäuferin beginnt die im Auftrag vereinbarte Lieferfrist, sofern nicht ein abweichender Beginn der Lieferfrist vereinbart wurde. Überschreitungen der Lieferfrist berechtigen den Kunden erst nach zumindest zweimaliger Setzung einer jeweils angemessenen Nachfrist zur Erfüllung der Lieferung zum Vertragsrücktritt. Ansprüche wegen Lieferverzögerung (Schadenersatz, entgangener Gewinn oder Ähnliches) werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Lieferverzug nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Verkäuferin zurückzuführen ist. Lieferschwierigkeiten von Rohstoffen und/oder Materialen gelten ausdrücklich nicht als grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Verkäuferin.

 

Der Liefertermin ist dem Kunden zumindest drei Werktage zuvor bekanntzugeben. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Lieferung am bekanntgegebenen Liefertermin möglich ist, sohin sowohl eine LKW-taugliche Zufahrtsmöglichkeit gegeben ist, wie auch ausreichend Lagerungsfläche beim Kunden vorhanden sein muss.

 

Voraussetzungen Bewilligungen:

Der Kunde trägt die Verantwortung für das Vorhandensein sämtlicher notwendiger Voraussetzungen sowie Bewilligungen.

 

Gefahrenübergang:

Im Falle eines Lieferauftrages geht die Gefahr der Lagerung des gelieferten Materials mit Abschluss des Liefervorganges auf den Kunden über.

 

Abweichungen bei der Ausführung:

Die Ausführung ist grundsätzlich auf Basis von Schätzungen konzipiert und angeboten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Bauausführung selbst es zu Änderungen kommen kann.

 

Solche Änderungen können sich entweder aus technischen Notwendigkeiten ergeben oder aber auch wegen notwendiger Abstimmung mit anderen Gewerken. Die Verkäuferin wird den Kunden schnellstmöglich und in angemessener Art und Weise mündlich (und/oder schriftlich) über die Notwendigkeit der Änderungen in Kenntnis setzen.

 

Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Rechnungsforderungen der Verkäuferin behält sich diese das Eigentum an allen von ihr gelieferten Komponenten vor. Das vorbehaltene Eigentum gilt als Sicherung für Entgeltforderungen der Verkäuferin. Für den Fall des qualifizierten Zahlungsverzuges (Setzung einer Nachfrist von zumindest 14 Tagen) steht es der Verkäuferin zu, ihren Eigentumsvorbehalt auszuüben und sämtliche gelieferten Waren zu demontieren und abzutransportieren. Der Kunde haftet für die diesfalls auftretenden Mehrkosten sowie den Wertverlust der Ware.

 

Gewährleistung / Haftung / Schadenersatz:

Die Verkäuferin übernimmt gegenüber dem Kunden die gesetzliche Gewährleistung. Der Kunde verpflichtet sich, allfällige Mängel längstens binnen einer Woche ab Feststellung der Verkäuferin schriftlich anzuzeigen und dieser zumindest zweimalig eine angemessene Frist zur Mangelbehebung zu setzen. Allfällige Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller hat der Kunde diesem gegenüber direkt geltend zu machen.

 

Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber der Verkäuferin werden für Fall leichter Fahrlässigkeit grundsätzlich ausgeschlossen und bestehen Schadenersatzansprüche nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Verkäuferin. Ausdrücklich und zur Gänze ausgeschlossen wird eine Haftung für den Ersatz von Folgeschäden, von Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten und des entgangenen Gewinnes. Schließlich ist eine Haftung der Verkäuferin in allen Fällen betraglich maximal mit der Höhe der Auftragssumme netto beschränkt.

 

Für bauseits bereitgestellte Materialen und Voraussetzungen wird seitens der Verkäuferin jegliche Haftung ausgeschlossen.

 

Allgemeines:

Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die Verkäuferin anonymisiert Bildmaterial der errichteten baulichen Anlagen für eigene Werbezwecke verwenden darf. Dies umfasst ausdrücklich auch die Bewerbung als Referenzobjekt im Internet. Überhaupt stimmt der Kunde der EDV-technischen Verarbeitung sämtlicher der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen zu und beauftragt er die Verkäuferin mit der entsprechenden Datenverarbeitung.

 

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der Verkäuferin ist der Sitz der Verkäuferin in 6344 Walchsee. Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Verkäuferin und dem Kunden wird daher das für 6344 Walchsee jeweils sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Überhaupt vereinbaren die Vertragsparteien, dass sämtliche Rechtsgeschäfte, die unter Zugrundelegung dieser Bedingungen abgeschlossen werden, ausschließlich materiell nach Österreichischem Recht, dies unter Ausschluss der Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes, zu Stande kommen.

 

HUBER HOLZ- UND MASSIVBAU 
GMBH & CO.KG

Durchholzen 26 | 6344 Walchsee 
Tirol | Österreich 

+43 (0)676/71 85 757 

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